Häufig gestellte Fragen
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Wer kann sich für Haushaltserprobungen bewerben?

Volljährige Interessenten mit einem Wohnsitz in Deutschland können sich für eine Haushaltserprobung bewerben. Eine Bewerbung erfordert die Registrierung auf diesem Portal.

Von der Teilnahme an diesem Portal sind folgende Personengruppen ausgeschlossen:

  • Beauftragte und Beschäftigte von Geschäftspartnern der BSH Hausgeräte GmbH und mit ihr verbundene Unternehmen (BSH Mitarbeiter und Mitarbeiter der Bosch-Gruppe sind von einer Teilnahme nicht ausgeschlossen)
  • Amtsträger (Politiker, Journalisten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten etc.)

Ebenso sind juristische Personen wie z.B. Firmen und Vereine sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.

 

Wie werde ich für eine Haushaltserprobung ausgewählt?

Zu Beginn eines Erprobungsprojektes wird seitens der Entwicklung eine Zielgruppe definiert, in der ein Gerät erprobt werden soll. Bewerber werden nach den objektiven Kriterien entsprechend der Zielgruppe ausgewählt.

 

Kann ich mich für spezielle Geräte bewerben?

Sie können sich für verschiedene Gerätekategorien bewerben. Sollten Sie für ein Erprobungsprojekt (vor-)ausgewählt worden sein, wird Ihnen die Erprobung eines speziellen Geräts oder eine Auswahl an Geräten angeboten.

 

Wie häufig werde ich im Rahmen der Haushaltserprobung bezüglich des Erprobungsgeräts befragt?

Im Rahmen der Haushaltserprobung verpflichtet sich der Erprobungshaushalt zur Teilnahme an allen Befragungen. Die Befragungen erfolgen i.d.R. online, es können jedoch auch telefonische Befragungen und Besuche vor Ort notwendig sein.

Die Befragungssystematik unterscheidet sich von Gerät zu Gerät, i. d. R. ist jedoch mit folgendem Befragungsumfang zu rechnen:

  1. Befragung nach ca. 2 - 4 Wochen
  2. Hauptbefragung nach ca. 3 - 6 Monaten
  3. Zwischenbefragungen
  4. Abschlussbefragung am Ende der Erprobung

 

Wie lange kann ich das Gerät erproben?

Je nach Gerät liegt die Erprobungsdauer in der Regel zwischen 4 Wochen (kleine Hausgeräte) und 3 Jahren.

 

Muss ich das Erprobungsgerät kaufen?

Nein, die Geräte werden dem Erprobungshaushalt für die Erprobungsdauer kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Kann ich das Erprobungsgerät nach Ablauf der Erprobung behalten?

Grundsätzlich ist die Rückgabe an die BSH vorgesehen. Unter Umständen kann die BSH das Haushaltserprobungsgerät nach Ablauf der Haushaltserprobung an den Erprobungshaushalt verkaufen.

 



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